akzept e.V.

Bundesverband für akzeptierende Drogenarbeit und humane Drogenpolitik

Harm Reduction / Substanzen

Hier erfahren Sie Neuigkeiten aus Praxis und Forschung sowie zu politischen Entwicklungen.

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Cannabis

akzept stellt hier ausgewählte Meldungen und Hinweise ein. Die aktuellsten Informationen zu Cannabis finden Sie auf
https://hanfverband.de
Die Seite mit den umfangreichsten Informationen Zu Cannabis als Medizin ist:
https://www.arbeitsgemeinschaft-cannabis-medizin.de

Regulierung der Abgabe von Cannabis an Erwachsene in Deutschland
akzept e.V. (Bundesverband für akzeptierende Drogenarbeit und humane Drogenpolitik) legt zur Umsetzung des Beschlusses der Regierungskoalition seine ECKPUNKTE vor.

Aus dem Bundestag Januar 2021:
Reines Cannabidiol kein Betäubungsmittel
Gesundheit/Antwort
Berlin: (hib/PK) Cannabidiol (CBD) zeigt nach Einschätzung der Bundesregierung als Reinstoff kein drogenrelevantes Missbrauchs- und Abhängigkeitspotenzial. Folglich sei reines CBD kein Betäubungsmittel, heißt es in der Antwort (19/25634) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (19/25189) der FDP-Fraktion.
Werde CBD aus der Hanfpflanze gewonnen, könne der Extrakt weitere Substanzen enthalten, darunter Tetrahydrocannabinol (THC). Extrakte aus den Blüten und Fruchtständen der Hanfpflanze fielen nach der von der Weltgesundheitsorganisation (WHO) geäußerten Auffassung unter das Betäubungsmittelgesetz (BtMG).

Die SPD-Bundestagsfraktion will Modellprojekte zur regulierten Cannabis-Abgabe an Erwachsene und keine Strafverfolgung bei Erwerb und Besitz kleiner Mengen: https://www.aidshilfe.de/meldung/spd-bundestagsfraktion-regulierte-cannabis-abgabe

As part of the Freedom to Farm campaign, ENCOD (EUROPEAN COALITION FOR JUST AND EFFECTIVE DRUG POLICIES) is proud to publish and share the Guidelines for Cannabis Social Clubs. https://encod.org/the-european-guidelines-for-cannabis-social-clubs/
www.encod.org I Twitter: @encod | Facebook: @ENCOD

Seit Kurzem bietet eine neue Website sachliche Informationen rund um Cannabis: https://cannabisfakten.de/
Die Pressemitteilung des Hanfverbandes dazu: https://hanfverband.de/nachrichten/pressemitteilungen/ueber-cannabis-aufklaeren-aber-richtig

Das Transnational Institute (tni) in Amsterdam (www.tni.org/drugs)
hat eine Studie veröffentlicht zur Regulierung von Cannabis in diversen Regionen Europas:
Cannabis in the City: Developments in local cannabis regulation in Europe.

Zum Thema Cannabis Eigenbedarf eine Pressemitteilung des Amtsgericht Bernau bei Berlin (Richter Andreas Müller): Das Amtsgericht hat am 18. September 2019 zwei Strafverfahren wegen Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz ausgesetzt und gemäß Artikel 100 Grundgesetz dem Bundesverfassungsgericht zur Entscheidung vorgelegt. Weitere Informationen: http://www.ag-bernau.brandenburg.de/sixcms/detail.php?id=217478&template=seite_agbernau_1
Und der Vorlagenbeschluß

Mittels eines kürzlich im Bundesrat vorgelegten Entschließungsantrags wollen die Regierungen der Länder Bremen und Thüringen eine Änderung des Betäubungsmittelgesetzes durchsetzen, um eine rechtliche Grundlage für Modellprojekte zur regulierten Abgabe von Cannabis zu schaffen. https://www.bremische-buergerschaft.de/drs_abo/2020-05-27_Drs-20-406_1365e.pdf
https://www.akzept.eu/wp-content/uploads/2020/06/AntragModellprojektCannabis.pdf

Illinois legalisiert als elfter US-Bundesstaat Cannabis: Mit dem 1. Januar ist ein Gesetz in Kraft getreten, das allen Bewohnern von Illinois ab 21 Jahren den Erwerb und Konsum von Marihuana zu Genusszwecken erlaubt. Jeder Erwachsene darf nun bis zu 30 Gramm Cannabis, fünf Gramm Cannabis-Konzentrat oder 500 Milligramm des Cannabis-Wirkstoffs THC besitzen.
(Suchtmagazin infodrog CH) https://www.suchtmagazin.ch/

Besser Leben mit Cannabis ist eine Selbsthilfe-Unterstützerseite für Cannabis-Patienten: BESSERLEBENMITCANNABIS:DE
Ebenfalls für Cannabis-Patienten hilfreich und wichtig: cannabis-med.org

Zur Begleiterhebung zur Anwendung von Cannabisarzneimitteln in Deutschland liegt eine Zwischenauswertung vor: https://link.springer.com/article/10.1007%2Fs00103-019-02968-0
Hier eine kurze Zusammenfassung von Max Plenert:
Beim Zwischenergebnis der Begleiterhebung zu Cannabis-Arzneimitteln, das Ende Mai vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) veröffentlicht wurde, schneiden Cannabisblüten besser als Fertigarzneimittel und Rezeptursubstanzen ab. Das ist im Rahmen der bisherigen Berichterstattung zur Erhebung leider völlig untergegangen. Bei der Erhebung werden seit Inkrafttreten des Gesetzes 2017 unter dem Begriff Cannabisarzneimittel die Fertigarzneimittel Sativex (GW Pharma Ltd, Salisbury, Wiltshire, UK) und Canemes (AOP Orphan Pharmaceuticals AG, Wien, Österreich) sowie Rezepturen von Dronabinol, Nabilon, Cannabisblüten und weiteren Cannabisextrakten zusammengefasst. Die Teilnahme an der Begleiterhebung ist verpflichtend.
Kaum jemand schaut genauer hin
Zum Zeitpunkt der Zwischenauswertung am 01.02.2019 lagen 4153 vollständige Datensätze vor. Während andere Medien, darunter auch Hanf-Fachmedien, von einem enttäuschenden Ergebnis sprachen, hat sich unsere Redaktion mit Unterstützung von Maximillian Plenert die Mühe gemacht, die Ergebnisse etwas intensiver zu betrachten und sind zu einem anderen Schluss gekommen. Deshalb haben wir die in den Augen der Redaktion interessantesten Ergebnisse hier noch einmal kurz zusammengefasst.

  • Am häufigsten (69 %) werden„Schmerzen“ als primär therapierte Symptomatik genannt. Nach Häufigkeit folgen Spastik (11 %) sowie Anorexie/Wasting (8 %).
  • Die Nebenwirkung „euphorische Stimmung“ wurde bei der Anwendung von Cannabisblüten (4 %) im Vergleich zu Dronabinol (2 %) und Sativex (2 %) doppelt so häufig angegeben. Ähnliches ist für die Nebenwirkungen Appetitsteigerung und Gewichtszunahme zu beobachten.
  • Bei separater Auswertung der Nebenwirkungsmeldungen zu Sativex fällt auf, dass Müdigkeit, Lethargie, Schläfrigkeit, Aufmerksamkeitsstörungen, Gleichgewichtsstörungen, Schwindel, Mundtrockenheit und Übelkeit häufiger angegeben wurden als bei Dronabinol und Cannabisblüten.
  • Häufigster Grund für einen Therapieabbruch war die nicht ausreichende Wirkung, gefolgt von zu starken Nebenwirkungen.
  • Bei Cannabisblüten klagen Patienten, verglichen mit den anderen Präparaten, am seltensten über Nebenwirkungen.
  • Die Abbruchrate bei einer Therapie mit Cannabis-Blüten im ersten Behandlungsjahr liegt derzeit bei 12,6  %.
  • Die Abrruchrate bei einer Therapie von Sativex liegt im ersten Behandlungsjahr bei 48,4 %.
  • Die Abrruchrate bei einer Therapie von Dronabinol liegt im ersten Behandlungsjahrbei 43,69 %.
  • Bei Cannabisblüten wurden in 16 Fällen Lieferschwierigkeiten als Abbruchgrund genannt. Bei Dronabinol und Sativex besteht dieses Problem nicht.

Noch mehr und noch detaillierte Zahlen zur Erhebung gibt es hier.
Eine Frage des Preises
Es scheint also so, als ob Cannabis-Blüten den anderen Arzneien in Sachen Wirksamkeit und Nebenwirkungen mindestens ebenbürtig, wenn nicht sogar überlegen  sind. Doch für eine endgültige Bewertung ist es noch zu früh, hier gilt es das Ende der Erhebung abzuwarten. Was allerdings schon jetzt fest steht, ist der Preis für die Therapie mit Cannabis. Ein Gramm des Hauptwirkstoffes THC kostet:

  • circa 450 Euro Form von Sativex  Dronabinol
  • circa 880 Euro in Form von Dronabinol
  • circa 120 Euro als Cannabisblüte mit 22% THC (wie zum Beispiel die Sorten Bedrocan oder Pedanios 22/1)

Sollte sich zum Ende der Erhebung manifestieren, dass kanadische oder niederländische Cannabisblüten den Produkten der deutschen Pharmaindustrie in nichts nachstehen, wird es langfristig schwer werden, den extrem hohen Preis von Cannabis-Fertigarzneimitteln oder -Isolaten wie Dronabinol zu rechtfertigen.

 

Cannabis als Medizin

 09.08.2019: Der Hanfverband meldet ein wichtiges Urteil für Patienten: Das Landessozialgericht Hamburg stärkt die Therapiehoheit von Cannabis-Patienten und deren behandelten Ärzten. https://hanfverband.de/nachrichten/news

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Substitutionsbehandlung

Ein wesentliches Thema der Arbeit von akzept sind seit zwei Jahrzehnten die Bemühungen um Verbesserungen der Substitutionsbehandlung, allein und mit Partnern wie der DAH, dem BVDP und der DGS.

Stets aktuelle Informationen zu den Entwicklungen der Substitutionsbehandlung bietet: https://www.forum-substitutionspraxis.de
Diese Seite ist auch oft Quelle der hier eingestellten Meldungen.

 

CORONA UND DROGENGEBRAUCHER_INNEN – Corona, Drogenszenen und Drogenhilfe: weitere aktuelle Ergebnisse einer qualitativen Erhebung des Drug Research Centre an der Goethe Universität Frankfurt (Bernd Werse, Luise Klaus): https://www.uni-frankfurt.de/89612037/Corona_und_Drogenhilfe___Kurzanalyse_2.pdf

Der Bewertungsausschuss (BA) hat die Regelungen zur Substitutionsbehandlung um ein weiteres halbes Jahr bis zum 30. Juni 2021 verlängert (538. Sitzung, schriftliche Beschlussfassung). Der Beschluss betrifft die Abbildung der Behandlung eines Opioidabhängigen mit einem Depotpräparat über die Gebührenordnungsposition (GOP) 01953. (KV aktuell, 11.12.2020)

Nun wird auch in Wuppertal eine Diamorphinambulanz eröffnet, die 200 Plätze vorhält.
Bremen hat seinen ersten Drogenkonsumraum eröffnet.

Das Stuttgarter Ministerium für Soziales und Integration hat einen „Pakt für Substitution“ erarbeitet (18.11.2019).
Beteiligte Institutionen sind das Ministerium für Soziales und Integration, die KV Baden-Württemberg, die Landesärztekammer, die Krankenkassen, der Land- und der Städtetag, die Landessstelle für Suchtfragen, die Landesapothekerkammer, die Deutsche Rentenversicherung Baden-Württemberg u.a.). Siehe PaktSubstitution

In Bruchsal (B-W) wird im Frühjahr eine weitere Methadon-Ambulanz in der Außenstelle des Zentrums für Psychiatrische Gesundheit Wiesloch (ZFP) eröffnet: AmbulanzBruchsal

In Karlsruhe wurde der erste Drogenkonsumraum des Landes Baden-Württemberg eröffnet: DKRkarlsruhe

Die Bayerische Akademie für Sucht- und Gesundheitsfragen hat ein weiteres Grundlagenpapier für die Praxis der Substitutionsbehandlung veröffentlicht: Hinweise zur Einweisung in die Substitutionsbehandlung im Rahmen der Vergabe unter Sicht

Neues zur PSB und Substitution

akzept, DAH, JES, vista und mudra haben eine Positionspapier zur Psycho-sozialen Betreuung entwickelt:
PositionspapierPSB

Auch in 2019 wird die Fachkunde PSB, entwickelt von akzept, DAH und LWL, wieder als Weiterbildung vom LWL angeboten.
FachkundePSB2019.pdf

Die DAH und JES haben einen Musterbehandlungsvertrag für die Substitutionsbehandlung vorgelegt:
MusterbehandlungsvertragSubstitution

Die BtMVV von 1998 wurde in 2018 geändert:
Die „Betäubungsmittel-Verschreibungsverordnung vom 20. Januar 1998 (BGBl. I S. 74, 80), die zuletzt durch Artikel 2 der Verordnung vom 2. Juli 2018 (BGBl. I S. 1078) geändert worden ist“
(Stand: Zuletzt geändert durch Art. 2 V v. 2.7.2018 I 1078)
http://www.gesetze-im-internet.de/btmvv_1998/BJNR008000998.html

Auch die Substitutions-Richtlinie der Bundesärztekammer wurde aktualisiert.
Dazu ein Artikel von Kunstmann, Wilfried; Specka, Michael; Wodarz, Norbert; Scherbaum, Norbert
Dtsch Arztebl 2019; 116 (18): 880–6: https://www.aerzteblatt.de/archiv/206993

Die aktuellenBÄK Richtlinien: https://www.bundesaerztekammer.de/richtlinien/richtlinien/substitutionstherapie/

Auch der GBA – Gemeinsamer Bundesausschuss hat mit Datum vom 06.09.2018 seine Richtlinie Methoden vertragsärztliche Versorgung: Änderung der Anlage I Nummer 2 – Substitutionsgestützte Behandlung Opiatabhängiger angepasst:
Beschluss veröffentlicht: BAnz AT 06.12.2018 B6
https://www.g-ba.de/informationen/beschluesse/3472/

Nach der Zulassung des Buprenorphindepotpräparats Buvidal® hat nun die italienische Firma Molteni die Zustimmung des Ausschusses für Humanarzneimittel (CHMP) der europäischen Arzneimittel-Agentur EMA erhalten für ein subkutanes Implantat, das Buprenorphin über einen Zeitraum von sechs Monaten freisetzt. Die Europäische Kommission muss der Zulassung noch zustimmen. (aerzteblatt.de, 29.04.2019)
https://www.forum-substitutionspraxis.de/substitutionsmittel/buprenorphin/18734-ema-spricht-sich-fuer-buprenorphin-implantat-zur-behandlung-von-opioidabhaengigkeit-aus

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Datenbank

Es gibt inzwischen eine Reihe von Rehabilitationseinrichtungen, die Substituierte aufnehmen.
Einige davon sind nur von den regionalen DRV’en anerkannt, wie auch diese:
Therapeutische Einrichtung Auf der Lenzwiese;
Annelsbacher Weg 1;
64739 Höchst-Hassenroth
Fon 06163 9338-0; Fax 06163 9338-22
E-Mail: lenzwiese@jj-ev.de; lenzwiese-aufnahme@jj-ev.de
http://www.drogenberatung-jj.de/index.php/lenzwiese
Hier eine aktuelle Liste von Reha-Einrichtungen:
http://www.akzept.org/uploads1516/RehaEinrichtungen16.pdf

NPS und andere Substanzen

Meldungen

How to regulate stimulants – a practical guide ist Titel einer gerade erscheinenen umfangreichen Ausarbeitung zur Regulierung von Stimulanzien (Kokain, MDMA, Amphetamin etc.) , herausgegeben von Transform (Transform Drug Policy Foundation )/UK: Regulierung
Siehe auch www.transformdrugs.org

Eine neue, nicht abstinenzorientierte Hilfe für Partydrogengebraucher steht mit dieser App von Basisi e.V. Frankfurt zur Verfügung: https://www.rauchmelder-bac.de/

Die Beiträge des Online-Symposium vom 27.05.2020 zum Thema „E-Zigaretten – eine Zwischenbilanz“ sind abrufbar von https://www.frankfurt-university.de/de/hochschule/fachbereich-4-soziale-arbeit-gesundheit/forschung-am-fb-4/forschungsinstitute/institut-fuer-suchtforschung-isff/isff-event/ und auf https://www.youtube.com/channel/UC-Kcgvz8dNU7cTrxP0Mhqqw

Checking Drug-Checking – Potentiale für Prävention, Beratung, Harm Reduction und Monitoring
Herausgegeben von Karsten Tögel-Lins, Bernd Werse und Heino Stöver
Fachhochschulverlag, 18,00 €, ISBN 978 3-943787-91-7
http://www.akzept.org/up1118/CheckingDrugChecking.pdf

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